2021

Vortrag von Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann zu Artikel 17 der DSM-Richtlinie

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Wie wird der deutsche Gesetzgeber Art. 17 DSM-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen?

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Unser NORDEMANN-Partner Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann wird im Rahmen der Lunch-Causerie des BVA-ABA (Belgische Vereinigung für Urheberrecht) am 29. März einen Vortrag zur für Mai 2021 erwarteten Umsetzung des Art. 17 der DSM-RL in deutsches Recht halten. Vorgesehen ist ein neues „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“, in dem die Regelungen des Artikels richtlinienkonform umsetzt werden sollen: Im Kern geht es um die Haftung digitaler Plattformen für rechtsverletzende nutzergenerierte Inhalte – allerdings mit einigen deutschen Besonderheiten.