Warum dieses Clearinghouse? Vor kurzem hat ein breites Wirtschaftsbündnis die Clearingstelle CUII gegründet. Sie prüft, ob eine DNS-Sperrung für solche Websites in Betracht kommt. Dazu wurden Prüfgremien unter dem Vorsitz ehemaliger BGH-Richter gebildet. Deren Empfehlungen werden von der Bundesnetzagentur überwacht. Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) hat unseren NORDEMANN-Partner Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann, der als Berater der Rechteinhaber und Moderator an dem Projekt beteiligt war, interviewt.
Das Interview können Sie hier lesen: https://rsw.beck.de/aktuell