2023

Stichtag 7.6.2023 – die unterschätzte Auskunftspflicht des § 32d UrhG und ihre Folgen

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6. Juni 2023 - 14:00 Uhr

Referent

Am 7.6.2023 entfaltet die urheberrechtliche Auskunftspflicht nach § 32d UrhG ihre volle Kraft – erstmals müssen Auskünfte erteilt werden. Der Anwendungsbereich des § 32d UrhG ist sehr weit. Betroffen sind daher nicht nur Unternehmen der Medien- und Contentbranche, sondern praktisch jedes größere Unternehmen – gleich ob in der Pharma-, Lebensmittel-, Fashion- oder in einer sonstigen Branche. Ein leichtfertiger Umgang mit der neuen Auskunftspflicht kann zu schmerzhaften Urteilen führen – sowohl aus rechtlicher als auch aus Public Relations-Sicht. Rechtsanwalt Dr. Stanislaus Jaworski berät umfassend zur urheberrechtlichen Auskunftspflicht und stellt kurz und bündig dar, in welchen Fällen der § 32d UrhG zur Anwendung kommt und mit welchen Argumenten man sich erfolgreich gegen die Geltendmachung von Auskunftspflichten verteidigen kann.

Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung ist möglich unter: https://next.edudip.com

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