2023

Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Urheberrecht 2022

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2022, 737

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Wie jedes Jahr gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung im Urheberrecht. So widmeten sich Prof. Dr. Jan B. Nordemann und Dr. Julian Waiblinger in der führenden deutschen juristischen Fachzeitschrift, der Neue Juristische Wochenschrift (NJW), in der Ausgabe NJW auf Seite 737 den urheberrechtlichen Rechtsprechungen von EuGH und BGH aus dem Jahr 2022.

Unter den zahlreichen Entscheidungen stachen insbesondere zwei Fälle hervor, die für die Rechtsprechung in ihren jeweiligen Bereichen von besonderer Bedeutung waren.

Der erste Fall des BGH, vom 07.04.2022 – I ZR 222/20 drehte sich um den Schutz des Urheberrechts einen bekannten Sportwagens. Der BGH bestätigte in dieser Entscheidung den Urheberrechtsschutz für den Porsche 911 und legte gleichzeitig einen neuen Maßstab für die Beurteilung einer urheberrechtlich relevanten Bearbeitung fest, der im Einklang mit dem EU-Recht steht. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf den Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken und Bearbeitungen.

Der zweite Fall ist ebenfalls vom BGH, vom 02.06.2022 – I ZR 140/15 entschieden worden und handelt sich um die Haftung von Plattformen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer. Im Mittelpunkt stand in sechs Verfahren die Internetvideoplattform YouTube und Sharehosting Plattformen. Der BGH entschied, dass Plattformen in Zukunft vollständig für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer unter bestimmten Voraussetzungen haften können, die von Nutzern begangen werden. Diese Entscheidung bedeutet einen Abschied von der Störerhaftung und hat essentielle Konsequenzen für die Rechte von Urhebern und die Verantwortlichkeit von Intermediären im Internet: Plattformen können somit bei Urheberrechtsverletzungen voll haftbar gemacht werden.

Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich diese Entscheidungen auf die Rechtsprechung in den jeweiligen Bereichen auswirken werden und inwieweit die Störerhaftung für andere Intermediäre bestehen bleibt, wenn sie für Urheberrechtsverletzungen genutzt werden.

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