2022

Schutzbereich und unzulässige Umarbeitung bei Computerprogrammen

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Verletzen „Cheat Bots“ für Computerspiele das Urheberrecht?

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In Heft 7/2022 der GRUR gehen Jan Bernd Nordemann und Christian Czychowski der Frage auf den Grund, ob eine zustimmungsbedürftige Umarbeitung einer Software vorliegt, wenn Cheat-Bots Variablen verändern.

„Cheat Bots“ sind von Dritten angebotene, externe Programme, die den von den Urhebern vorgesehenen Ablauf des Spiels beeinflussen.

Vor dem Hintergrund der zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen „Action Replay“ und „Replay PSP“ des OLG Hamburg untersuchen die Autoren die damit verbundenen urheberrechtlichen Fragen: Sie weiten ihren Blick auch auf den Umfang des Schutzbereiches von Computerprogrammen und untersuchen, ob die im Spiel bewirkten Änderungen das Bearbeitungs- und Umarbeitungsrecht des Urhebers verletzen.