2020

Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann erneut Co-Autor der neuen Auflage des „grauen“ Kartellrechtskommentars Loewenheim / Meessen / Riesenkampff / Kersting / Meyer-Lindemann

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4. Auflage des Kartellrechtskommentars

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Was tut sich aktuell im Kartellrecht? Die 4. Auflage des großen „grauen“ Kartellrechtskommentars Loewenheim / Meessen / Riesenkampff / Kersting / Meyer-Lindemann ist vor wenigen Tagen im C.H. Beck Verlag erschienen.  NORDEMANN-Partner Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann ist bereits seit der 1. Auflage 2006 Co-Autor dieses Buches.

Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann kommentiert das Kapitel, das sich mit Kartellrecht und gewerblichem Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) befasst. Dieses Kapitel enthält insbesondere Ausführungen zum Einfluss des Kartellrechts auf Lizenzverträge in den Bereichen Patent-, Marken-, Design und Urheberrecht. Des Weiteren kommentiert er auch § 30 GWB (Deutsches Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), also die kartellrechtlichen Bestimmungen „Presse“. Darin geht es um das Preisbindungsrecht für Presseverleger, Branchenvereinbarungen zwischen Verlegern und Pressegroßhändlern (Grossisten) sowie um horizontale Pressekooperationen von Verlegern.

Der Kommentar ist im Buchhandel sowie auf der führenden juristischen Datenbank beck-online verfügbar und kann somit auch im Home-Office genutzt werden.