2020

Die Schlussanträge im Vorabentscheidungsverfahren sind da.

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Urheberrechtliche Zulässigkeit von Framing

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Wie die Helden der Kinosaga Star Wars  in der Lage sind, sich mittels des „Hyperantriebs“ mit Überlichtgeschwindigkeit im „Hyperraum“ fortzubewegen, können die Nutzer des Internets im „Hyperraum“ mittels Hyperlinks „reisen“ – so leitet Generalanwalt Marciej Szpunar seine heute veröffentlichten Schlussanträge in dem Vorabentscheidungsverfahren zwischen der VG Bild-Kunst und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ein, welches die urheberrechtliche Zulässigkeit von Framing betrifft.

NORDEMANN´s Prof. Dr. Christian Czychowski und Viktoria Kraetzig vertreten die VG Bild-Kunst. Wir freuen uns nicht nur über die originelle Einleitung, sondern auch, dass es nach dem Generalanwalt der Einwilligung der Rechteinhaber bedarf, wenn Werke im Wege des „Inline Linkings“ in eine Website eingebunden werden.