2022

Die rechtserhaltende Benutzung von Marken

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26. April 2022 - 14:00 Uhr

Referent

Werden Marken nicht benutzt, können sie nach fünf Jahren gelöscht werden. Die tatsächliche Benutzung genügt aber nicht für den Rechtserhalt. Vielmehr muss die Benutzung der Marke für die jeweils eingetragenen Waren und Dienstleistungen auch nachgewiesen werden.

Dieser Nachweis ist beispielsweise McDonald’s in Bezug auf die Marke „BIG MAC“ in einem Verfahren vor dem EU-Markenamt nicht gelungen. Die Marke „BIG MAC“ wurde daher wegen Nichtbenutzung gelöscht.

Damit Ihnen Vergleichbares nicht passiert, stellt Rechtsanwalt Dr. Julian Klagge praxisnah die Erfordernisse der rechtserhaltenden Benutzung von Marken dar und gibt Hinweise, welche praktischen Maßnahmen zum Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung getroffen werden sollten.

Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung ist möglich unter: https://next.edudip.com

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