2021

Die neue Auskunftspflicht im Urheberrecht – was Unternehmen wissen müssen

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25. November 2021 - 14:00 Uhr

Referent

Seit dem 7.6.2021 gilt, dass Vertragspartner von Urhebern diesen mindestens einmal jährlich Auskunft über den Umfang der Nutzung der Werke des Urhebers zu erteilen haben. Betroffen sind beispielsweise Fotos, längere Texte, Grafiken und Formdesigns, aber natürlich auch Filme, Spiele und Musik. Eben alles, was urheberrechtlich geschützt ist. Es handelt sich hierbei nicht um einen Anspruch, sondern um eine Pflicht, welcher die Vertragspartner unaufgefordert nachzukommen haben. Ausnahmen zur Auskunftspflicht gelten nur in engem Rahmen. Eine Einhaltung der Pflicht – nicht nur gegenüber einzelnen Urhebern, sondern gegenüber ganzen Urhebergruppen – kann gerichtlich von Urhebervereinigungen durchgesetzt werden. Was folgt hieraus für Unternehmen?

In unserem Webinar zeigen wir auf, in welchen Fällen die Auskunftspflicht ausnahmsweise ausscheidet, welche Vorbereitungen von Unternehmensseite zu treffen sind und wie gerichtliche Auseinandersetzungen verhindert werden können.

Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung ist möglich unter: https://www.edudip.com

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