2020

Wie deutsches Urhebervertragsrecht den Grundsatz pacta sunt servanda aushebelt

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Stanislaus Jaworski schreibt in der GRUR-Prax 08/2020 (S. 143 ff.) zu der urhebervertragsrechtlichen Regelung des § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG aus Perspektive betroffener Rechteinhaber. Anders als viele denken, sind Urheber nicht an vertragliche Vereinbarungen in Bezug auf die Vergütung gebunden, wenn die vereinbarte Vergütung nicht „angemessen“ ist. Da darüber, was angemessen ist, oft Streit besteht, kommt es auf Grundlage von § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG häufig zu intensiv geführten Rechtsstreitigkeiten. Stanislaus Jaworski, der in dem Bereich umfassende Praxiserfahrungen als Rechtsanwalt betroffener Rechteinhaber hat, beleuchtet in seinem Artikel zu § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG, unter welchen Umständen Ansprüche auf eine Anpassung der vereinbarten Vergütung gegeben sein können und wie man sich gegen unberechtigte Ansprüche verteidigen kann.