Ohne Dr. Friedrich Karl Fromm gäbe es NORDEMANN heute wohl nicht. Und angesichts der Rassengesetze und -praktiken in Deutschland nach 1933 kämpfte Friedrich Karl Fromm einen harten Kampf gegen alle Widrigkeiten, um über 1945 hinaus zu kommen.
Friedrich Karl Fromm wurde 1906 in Deutschland geboren. Er war einer der wenigen Rechtsanwälte in Deutschland, die sich auf das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Urheberrechts, spezialisiert haben. Nach den späteren deutschen Rassengesetzen galt er als „Halbjude“. Um sein Leben zu retten, tauchte er von 1938 bis 1945 in Schlesien unter. 1945 kehrte er nach Berlin zurück und machte sich sofort als Anwalt selbstständig.
Friedrich Karl Fromm war nicht nur ein ausgezeichneter Jurist, der unter den Berliner Richtern für seine brillanten schriftlichen Plädoyers berühmt war, sondern auch Autor erfolgreicher Romane und Theaterstücke.
1959 begann Wilhelm Nordemann, Vater von Anke Nordemann-Schiffel, Axel Nordemann und Jan Bernd Nordemann, ein postgraduales Referendariat in der Kanzlei Friedrich Karl Fromm. 1963 wurde Wilhelm Nordemann Partner der Kanzlei und einer der führenden Anwälte für Urheberrecht in Deutschland.
1966 veröffentlichten Friedrich und Wilhelm die erste deutsche Abhandlung über das Urheberrecht – die Fromm/Nordemann-Abhandlung. Friedrich Karl Fromm starb 1969, wenige Monate nach der Uraufführung seines letzten Theaterstücks „Tribüne“.
In diesen Tagen veröffentlichen wir die 13. Ausgabe des Fromm/Nordemann.
Es ist durchaus üblich, dass ein ehemaliger Herausgeber einer juristischen Abhandlung nach zwei Neuauflagen aus dem Namen verschwindet. Das ist hier nicht passiert. Indem wir den Namen Dr. Friedrich Karl Fromm seit den 1960er Jahren in der Fromm/Nordemann führen, wollen wir nicht nur diese große Persönlichkeit und ihre Leistungen in Recht und Literatur, sondern auch seine Geschichte würdigen. Weder seine Errungenschaften noch das, was er in den 1930er und 1940er Jahren in Deutschland ertragen musste, sollen in Vergessenheit geraten.