Jan Bernd Nordemann gilt als einer der führenden Urheberrechtler Deutschlands (WirtschaftsWoche, 2. März 2021, Legal All-Star-Ranking; JUVE Handbuch 2019/2020). Er berät im Urheberrecht Unternehmen aller Branchen aus dem In- und Ausland. Er ist Mitherausgeber und Autor des Urheberrechtskommentars Fromm/Nordemann und Autor zahlreicher Publikationen im Urheberrecht.
§ 32d UrhG – Die neue Berichtspflicht im Urheberrecht
Seit dem 7. Juni 2021 ist Urheberrecht ein Compliance-Thema: Vertragspartner von Urhebern sind verpflichtet, diesen ohne Aufforderung einmal jährlich Auskunft über den Umfang der Nutzung von deren Werken zu erteilen. Bei Missachtung dieser Berichtspflicht droht die gerichtliche Inanspruchnahme durch Urhebervereinigungen. Wir beraten Sie gerne zur Frage, ob und inwieweit Sie der neuen Berichtspflicht unterliegen.
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Unser Team
Wir sind eine auf das geistige Eigentum, vor allem auf das Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Hier stellen wir Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte vor, die in Bezug auf die neue Berichtspflicht und urheberrechtliche Auskunftsansprüche allgemein über besondere Erfahrung und Expertise verfügen.
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Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann, LL.M.Partner | Rechtsanwalt • Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Dr. Anke Nordemann-Schiffel, maître en droitPartnerin | Rechtsanwältin • Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht • Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Anke Nordemann-Schiffel hat sich auf die urheberrechtliche Beratung von Unternehmen spezialisiert. Das Handelsblatt führt Anke Nordemann-Schiffel unter den ausgewählten Anwältinnen im Bereich Intellectual Property Law. Sie hat in ihrer über 20-jährigen Karriere unzählige Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Verfahren erfolgreich für ihre Mandanten geführt. Anke Nordemann-Schiffel ist Mitherausgeberin und Autorin zahlreicher Publikationen im Urheberrecht.
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Dr. Julian WaiblingerPartner | Rechtsanwalt • Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Julian Waiblinger ist spezialisiert auf die Beratung im Urheberrecht. Das Handelsblatt hat ihn 2020 als ausgewählten Anwalt im Bereich Intellectual Property Law anerkannt. Er vertritt Unternehmen und Verbände aus allen Branchen, insbesondere aus Deutschland und den USA. Julian Waiblinger ist Dozent in urheberrechtlichen Themen und publiziert in diesem Bereich auch in großem Umfang.
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Dr. Stanislaus JaworskiManaging Partner | Rechtsanwalt
Dr. Stanislaus Jaworski ist spezialisiert auf das Urheberrecht, dort insbesondere auf die Abwehr von unberechtigten Auskunftsansprüchen.
Er wurde vom Anwalts-Ranking WTR 1000 2021 als „Standout Superstar“ unter anderem für den Bereich Urheberrecht bezeichnet.
AUSNAHMEN VON DER BERICHTSPFLICHT
Nicht über jede Werknutzung muss berichtet werden. Das Gesetz sieht vor, dass die Berichtspflicht bei Unverhältnismäßigkeit entfällt. Wir beraten Sie gerne dazu, wann eine Unverhältnismäßigkeit in Frage kommt.
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Betroffenheit prüfen
Zunächst sollten Sie prüfen, inwieweit Sie überhaupt urheberrechtlich geschützte Werke nutzen und die Nutzungsrechte direkt von den Urhebern ableiten. Dann sollte untersucht werden, wie wahrscheinlich eine gerichtliche Inanspruchnahme aufgrund der Branchenspezifika ist.
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Gute Ergebnisse erzielen
Für uns ist wichtig, dass das Ergebnis für Sie am Ende stimmt. Dank unserer Erfahrung und Expertise können wir gut abschätzen, wie Sie mit möglichst geringem Aufwand die gerichtliche Inanspruchnahme wegen vermeintlicher Verletzung von Berichtspflichten verhindern können.
Vorausdenken entspannt
Wir freuen uns auf ein kostenloses Erstberatungsgespräch mit Ihnen. Gemeinsam können wir eine für Sie passende Strategie entwickeln.