Seit etwa zehn Jahren scheint die Rechtsprechung die Anforderungen an den urheberrechtlichen Schutz von Designleistungen kontinuierlich herabzusenken. Egal ob Firmenlogo, ein einfaches Flächenmuster, das Design eines Schuhs oder die Form eines Fahrrads – alles kann urheberrechtlich geschützt sein. Dies hat erhebliche Konsequenzen für Unternehmen, die bisher mit dem Urheberrecht wenig zu tun hatten. Es drohen Verletzungsprozesse, Prozesse auf Zahlung einer angemessenen Vergütung oder weiteren Beteiligung, es entstehen anlasslose Auskunftspflichten und Verträge mit Designern müssen angepasst werden.
Rechtsanwalt Dr. Stanislaus Jaworski berät seit Jahren Unternehmen zu den Folgen dieser Rechtsprechungsentwicklung und hat bereits zahlreiche große Unternehmen in urheberrechtlichen Streitigkeiten in Bezug auf Gebrauchsgegenstände und Kommunikationsdesign gerichtlich vertreten. Er stellt überblicksartig die relevanten Urteile dar und zeigt auf, welche Folgen diese für die Praxis haben.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung ist möglich unter: https://next.edudip.com