2021

EuGH Urteil der VG Bild-Kunst gegen die Deutsche Digitale Bibliothek

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Das Urteil des EuGH in dem Vorabentscheidungsverfahren der VG Bild-Kunst gegen die Deutsche Digitale Bibliothek ist heute veröffentlicht worden.

Prof. Dr. Christian Czychowski und Viktoria Kraetzig haben die VG Bild-Kunst vor der Großen Kammer des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren gegen die Deutsche Digitale Bibliothek zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Framings vertreten. Die mündliche Verhandlung hatte vergangenen Mai als erste Verhandlung nach dem Lockdown wieder vor dem EuGH stattfinden können.

Nach der Vorlageentscheidung des BGH vom 25.4.2019, Az I ZR 113/18, musste der EuGH sich nach den viel diskutierten Entscheidungen Svensson, Best Water, GS Media und Renckhoff zum ersten Mal mit der Frage auseinandersetzen, wie sog. Framing urheberrechtlich zu werten ist. Betrifft das Framing das Recht der Öffentlichen Wiedergabe, können die Rechteinhaber dies also kontrollieren und kann im konkreten Fall die VG Bild Kunst von ihren Vertragspartnern verlangen, dass diese technischen Schutzmaßnahmen gegen Framing anwenden? Denn ohne solche technischen Schutzmaßnahmen sind die Rechteinhaber dank der Digitalisierung der weiteren Verwertung eines Schutzgegenstandes im Internet schutzlos ausgeliefert.

Der EuGH hat heute hierzu seine Antwort präsentiert: Nach Auffassung des EuGH stellt Framing unter Umgehung technischer Schutzmaßnahmen eine öffentliche Wiedergabe im Sinne der InfoSoc-Richtlinie dar. Wir freuen uns sehr, dass das Gericht zugunsten unserer Mandantin entschieden hat. Dies ist ein wichtiger Schritt für Rechteinhaber und eine weitere Klarstellung der digitalen Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material.

Die Entscheidung ist richtungsweisend für die urheberrechtliche Beurteilung von Framing.