Michael C. Maier, LL.M.
Partner | Rechtsanwalt
Michael C. Maier ist auf das Markenrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrungen in der strategischen Beratung von Markeninhabern sowie der Entwicklung von praktischen und wirtschaftlichen Lösungen.
Er berät deutsche und internationale Markeninhaber aus verschiedensten Branchen – insbesondere aus den Bereichen Luxus, Fashion und Beauty – und vertritt sie in allen markenrechtlichen Angelegenheiten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie vor deutschen Gerichten. Ein besonderer Fokus seiner Beratungspraxis sind Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) sowie dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und die damit verbundene Beurteilung von komplexen markenrechtlichen Fragen.
Bevor er zu Nordemann kam, war er in verschiedenen renommierten Kanzleien als Rechtsanwalt tätig. Darüber hinaus leitete er als Associate General Counsel und General Manager mehrere Jahre lang die Markenrechtsabteilung eines internationalen Beauty-Unternehmens, wo er weltweit für alle Rechtsfragen rund um Luxusmarken zuständig war.
Als anerkannter Experte im Markenrecht ist Michael C. Maier ein gefragter Referent auf Konferenzen und Seminaren im In- und Ausland, unter anderem bei der International Trademark Association (INTA), der Fordham University und der TU Dresden. Darüber hinaus war er bereits als Gastdozent an der Harvard Law School und der San Francisco Law School tätig. Derzeit hat er einen Lehrauftrag für Markenrecht an der Universität Düsseldorf und an der Universität Potsdam. Darüber hinaus hält er regelmäßig Seminare im Markenrecht für die BeckAkademie und ist Mitautor eines beim C. H. Beck erschienenen Praktiker-Kommentars zur Unionsmarkenverordnung.
Michael C. Maier spricht fließend Deutsch, Englisch und Französisch und verfügt über Grundkenntnisse in Spanisch.