Michael C. Maier, LL.M.

Partner | Rechtsanwalt

Michael C. Maier ist auf das Markenrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrungen in der strategischen Beratung von Markeninhabern sowie der Entwicklung von praktischen und wirtschaftlichen Lösungen.

Er berät deutsche und internationale Markeninhaber aus verschiedenen Branchen und vertritt diese in allen markenrechtlichen Angelegenheiten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie deutschen Gerichten. Ein besonderer Fokus seiner Beratungspraxis sind Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) sowie dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und die damit verbundene Beurteilung von komplexen markenrechtlichen Fragen.

Bevor er zu Nordemann kam, war er in verschiedenen renommierten Kanzleien als Rechtsanwalt tätig. Darüber hinaus leitete er als Associate General Counsel und General Manager mehrere Jahre lang die Markenrechtsabteilung eines internationalen Beauty-Unternehmens, wo er weltweit für alle Rechtsfragen rund um Luxusmarken zuständig war.

Als anerkannter Experte auf dem Gebiet des Markenrechts ist Michael C. Maier ein beliebter Vortragender auf Konferenzen und Seminaren im In- und Ausland und lehrte als Gastdozent bereits an der Harvard Law School sowie an der San Francisco Law School. Derzeit hat er einen Lehrauftrag für Markenrecht an der Universität Düsseldorf und an der Universität Potsdam. Darüber hinaus hält er regelmäßig Seminare im Markenrecht für die BeckAkademie und ist Mitautor eines beim C. H. Beck erschienenen Praktiker-Kommentars zur Unionsmarkenverordnung.

Michael C. Maier spricht fließend Deutsch, Englisch und Französisch und verfügt über Grundkenntnisse in Spanisch.

 

  • Publikationen
    • Mitautor des Praktikerkommentars zur Unionsmarkenverordnung  „Hildebrandt/Sosnitza“
    • Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr bei „schwachen Marken“ – Neue Tendenzen in der europäischen Rechtsprechung, MarkenR 1/2023, 9
    • Relevanz des Erbringungsorts für die Feststellung der ernsthaften Benutzung – Anmerkung zu EuG „Standard International Management“, MarkenR 10/2022, 425
    • Nachweis der ernsthaften Benutzung von Slogans – Anmerkung zu EuG „THINK DIFFERENT“, MarkenR 7-8/2022, 313
    • Abgrenzung von Modellbezeichnungen und Zweitmarken im Bekleidungssektor, MarkenR 6/2022, 252
    • Ernsthafte Benutzung einer Unionsmarke – die Rechtsprechung des EuGH im Überblick, MarkenR 3/2022, 105
    • Ernsthafte Benutzung einer Unionsmarke – Anmerkung zu EuG „Kneissl HoldinG“, MarkenR 1/2022, 11
    • Eintragungsfähigkeit einer Lippenstiftform als dreidimensionale Marke – Anmerkung zu EuG „Guerlain“, MarkenR 11-12/2021, 424
    • Markenrecht im Unternehmensalltag, MarkenR 11-12/2021, 401
    • Die grundlegenden Entscheidungen des EUGH zur Beurteilung der ernsthaften Benutzung, Beck Akademie, e-Learning
    • Die grundlegenden Entscheidungen des EUGH zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr, Beck Akademie, e-Learning
    • Markenanmeldung – Strategien und ausgewählte Probleme, Beck Akademie, e-Learning
    • Techniken der Markenrecherche, Beck Akademie, e-Learning
  • Vorlesungen
    • Universität Düsseldorf: Lehrbeauftragter für Markenrecht an der Universität Düsseldorf, LL.M. Studiengang „Gewerblicher Rechtsschutz“ (seit 2017)
    • Universität Potsdam: Lehrbeauftragter für Markenrecht an der Universität Potsdam, Studiengang „Digital Media Law and Management LL.M / MBA“ (seit 2018) 
    • Dozent für Markenrecht an der BeckAkademie (seit 2017) mit den folgenden Seminaren:
        – Strategische Markenentwicklung und -führung
        – Markenrecht im Unternehmensalltag
        – Markenaufbau und Markenfindung
        – Markenrecht im Unternehmen
        – Marken im Metaverse
        – Influencer Marketing
    • Dozent für Markenrecht im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs „Gewerblicher Rechtschutz“ von Wolters Kluwer (2011 – 2016)
  • Awards und Empfehlungen
    • Das Handelsblatt führt Michael C. Maier in Kooperation mit Best Lawyers® 2024 unter den führenden Anwälten in Deutschland im Bereich Geistiges Eigentum (https://www.bestlawyers.com)
    • Das Handelsblatt führt Michael C. Maier in Kooperation mit Best Lawyers® 2023 unter den ausgewählten Anwälten in Deutschland im Bereich Geistiges Eigentum (https://www.bestlawyers.com)
    • Who’s Who Legal (WWL) führt Michael C. Maier als empfohlenen Rechtsanwalt in der Kategorie National Leader 2022 (Germany-Trademarks) auf und sagt über ihn: Michael Maier erhält breite Anerkennung für seine umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Markeninhabern im gesamten Spektrum markenrechtlicher Angelegenheiten (https://whoswholegal.com/)
    • Who’s Who Legal (WWL) führt Michael C. Maier als empfohlenen Rechtsanwalt in der Kategorien Global Leader 2021 auf (https://whoswholegal.com/)
  • Mitgliedschaften und Ämter
    • Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
    • Mitglied der International Trademark Association
        – seit 2014: Mitwirkender beim “Practice Guide to Geographical Indications and Certification & Collective Marks”
        – Mitglied im Commentaries and Book Reviews Subcommittee (2022-2023)
        – Mitglied im The Trademark Reporter Committee (2022-2023)
        – Mitglied im Harmonization of Trademark Law and Practice Committee (2018-2019)
        – Mitglied im International Classification Subcommittee (2018-2019)
        – Mitglied im Europe Subcommittee (2016-2017)
        – Mitglied im Unreal Campaign Committee (2016-2017)
        – Mitglied im Harmonization of Trademark Law and Practice Committee (2012-2013)
        – Mitglied im International Classification Subcommittee (2012-2013)
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