Dr. Antonia Karsch
Rechtsreferendarin
Antonia Karsch ist seit August 2024 Rechtsreferendarin am Kammergericht Berlin.
Ihre Promotion schloss sie im Sommer 2024 an der Humboldt-Universität zu Berlin ab. Antonia Karsch promovierte im Bereich des nationalen und europäischen Urheberrechts mit dem Forschungsschwerpunkt zur neuen Schrankenregelung des Pastiches iSd. § 51a UrhG und der urheberrechtlichen Zulässigkeit von User Generated Content. Parallel dazu arbeitete Antonia Karsch in der Kanzlei NORDEMANN als wissenschaftliche Mitarbeiterin, ebenfalls im Bereich gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht.
Antonia Karsch studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Schon während ihres Studiums legte sie ihren Schwerpunkt auf das Immaterialgüterrecht und sammelte praktische Erfahrungen in einer Presse- und medienrechtlichen Kanzlei.
Antonia Karsch ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR).