Dr. Malte Baumann

Rechtsanwalt

Malte Baumann ist schwerpunktmäßig im Urheber-, Informationstechnologie- und Wettbewerbsrecht tätig. Dabei berät er umfassend zu Fragen der Haftung, Lizensierung und Vergütung. Ein besonderer Fokus seiner Arbeit liegt auf den technologienahen Bereichen des Urheberrechts – wie etwa Künstlicher Intelligenz und effektiver Rechtsdurchsetzung im Internet. Er befasst sich in diesem Zuge regelmäßig mit Fragen der Provider- und Intermediärshaftung und entwickelt ganzheitliche Konzepte gegen Internetpiraterie. Zu seinen Mandanten zählen internationale und nationale Unternehmen und Verbände aus den Bereichen Film, Sport, Musik und Software sowie Verlage und Internetportale.

In diesen Schwerpunktbereichen sammelte er bereits vor seinem Eintritt bei NORDEMANN Erfahrungen in einer führenden Wirtschaftskanzlei und einem internationalen Verband der Filmindustrie.

  • Publikationen
    • Generative KI und Urheberrecht – Urheber und Anwender im Spannungsfeld, NJW 2023, 3673
      Mitwirkung am BITKOM Praxisleitfaden Generative KI im Unternehmen, 2024, abrufbar unter: https://www.bitkom.org
    • Haftung von Domain-Registraren, ZGE 2022, 66
    • Haftung von Domain Registraren: Verantwortlichkeit eines neutralen Diensteanbieters für urheberrechtsverletzende Inhalte Dritter, Dissertation, Mohr Siebeck 2021
    • Die Störerhaftung des Registrars als Ultima Ratio – Anmerkung zu BGH, Urteil vom 15.10.2020 – I ZR 13/19, ZUM 2021, 154
    • Die Hüter der Kultur, abrufbar unter: https://irights.info
  • Mitgliedschaften und Ämter
    • Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
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