Dr. Malte Baumann

Rechtsanwalt

Malte Baumann ist schwerpunktmäßig im Urheber-, Informationstechnologie-, Software- und Wettbewerbsrecht tätig. Dabei berät er umfassend zu Fragen der Haftung, Lizensierung und Vergütung. Ein besonderer Fokus seiner Arbeit liegt auf den technologienahen Bereichen des Urheberrechts – wie etwa Künstlicher Intelligenz, IT-Verträgen und effektiver Rechtsdurchsetzung im Internet. Er befasst sich in diesem Zuge regelmäßig mit Fragen der Provider- und Intermediärshaftung und entwickelt ganzheitliche Konzepte gegen Internetpiraterie. Zu seinen Mandanten zählen internationale und nationale Unternehmen und Verbände aus den Bereichen Film, Sport, Musik und Software sowie Verlage und Internetportale.

  • Publikationen
    • Mitautor des „Fromm/Nordemann“, einem der führenden deutschen Urheberrechtskommentare, 13. Auflage in Vorbereitung für 2024/2025
    • Anmerkung zu BGH Beschluss vom 11.6.2024 – X ZB 5/22 Keine Benennung eingesetzter KI als Miterfinder – DABUS, NJW 2024, 2992
    • KI im audiovisuellen Sektor: ein Kompass für die aktuelle Rechtslandschaft, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle (Europarat), Straßburg, 2024, gemeinsam mit Jan Bernd Nordemann Kapitel zu Urheberschaft, Haftung und Transparenz bei KI-generierten Inhalten
    • Presseleistungsschutzrecht: Der Schlüssel zum Schutz KI-generierter Erzeugnisse?, AfP 2024, 193
    • Generative KI und Urheberrecht – Urheber und Anwender im Spannungsfeld, NJW 2023, 3673
    • Mitwirkung am BITKOM Praxisleitfaden Generative KI im Unternehmen, 2024, abrufbar unter: https://www.bitkom.org
    • Haftung von Domain-Registraren, ZGE 2022, 66
    • Haftung von Domain Registraren: Verantwortlichkeit eines neutralen Diensteanbieters für urheberrechtsverletzende Inhalte Dritter, Dissertation, Mohr Siebeck 2021
    • Die Störerhaftung des Registrars als Ultima Ratio – Anmerkung zu BGH, Urteil vom 15.10.2020 – I ZR 13/19, ZUM 2021, 154
    • Die Hüter der Kultur, abrufbar unter: https://irights.info
  • Mitgliedschaften und Ämter
    • Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
    • Vertreter für Deutschland in der International Law Association for Artificial Intelligence (ILAAI)
Es gibt etwas, worüber Sie gerne mit mir sprechen würden?