Dr. Malte Baumann

Rechtsanwalt

Malte Baumann ist schwerpunktmäßig im Urheber-, Informationstechnologie-, Software- und Wettbewerbsrecht tätig. Dabei berät er umfassend zu Fragen der Haftung, Lizenzierung und Vergütung. Ein besonderer Fokus seiner Arbeit liegt auf den technologienahen Bereichen des Urheberrechts – wie etwa Künstlicher Intelligenz, IT-Verträgen und effektiver Rechtsdurchsetzung im Internet. Er befasst sich in diesem Zuge regelmäßig mit Fragen der Provider- und Intermediärshaftung und entwickelt ganzheitliche Konzepte gegen Internetpiraterie. Zu seinen Mandanten zählen internationale und nationale Unternehmen und Verbände aus den Bereichen Film, Sport, Musik und Software sowie Verlage und Internetportale.

Darüber hinaus ist Malte Baumann auch wissenschaftlich tätig: Als Lehrbeauftragter am renommierten Hasso-Plattner-Institut hält er eine Vorlesung zum IT-Recht und veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen Fragen des Urheber- und Technologierechts. Für seine Tätigkeit im Bereich des Immaterialgüterrechts wurde er 2025 von Managing IP als Rising Star of the Year ausgezeichnet. Malte Baumann ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) sowie Gründungsmitglied der International Law Association for Artificial Intelligence (ILAAI), in der er zugleich Deutschland als Experte vertritt.

  • Publikationen
    • Kommentierung des UrhDaG in der Neuauflage des Leupold/Wiebe/Glossner/Kreutz, IT-Recht
    • Mitautor des „Fromm/Nordemann“, einem der führenden deutschen Urheberrechtskommentare, 13. Auflage 2024
    • Haftung für Urheberrechtsverletzungen im Output generativer KI-Systeme, GRUR 2025, 955 – zusammen mit Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann und Jonathan Pukas
    • Sorgen um Traffic-Verlust wegen KI: Gegenwehr kommt auf, Beitrag auf beck-aktuell, 6. Mai 2025
    • Anmerkung zu BGH Beschluss vom 11.6.2024 – X ZB 5/22 Keine Benennung eingesetzter KI als Miterfinder – DABUS, NJW 2024, 2992
    • KI im audiovisuellen Sektor: ein Kompass für die aktuelle Rechtslandschaft, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle (Europarat), Straßburg, 2024, gemeinsam mit Jan Bernd Nordemann Kapitel zu Urheberschaft, Haftung und Transparenz bei KI-generierten Inhalten
    • Presseleistungsschutzrecht: Der Schlüssel zum Schutz KI-generierter Erzeugnisse?, AfP 2024, 193
    • Generative KI und Urheberrecht – Urheber und Anwender im Spannungsfeld, NJW 2023, 3673
    • Mitwirkung am BITKOM Praxisleitfaden Generative KI im Unternehmen, 2024, abrufbar unter: https://www.bitkom.org
    • Haftung von Domain-Registraren, ZGE 2022, 66
    • Haftung von Domain Registraren: Verantwortlichkeit eines neutralen Diensteanbieters für urheberrechtsverletzende Inhalte Dritter, Dissertation, Mohr Siebeck 2021
    • Die Störerhaftung des Registrars als Ultima Ratio – Anmerkung zu BGH, Urteil vom 15.10.2020 – I ZR 13/19, ZUM 2021, 154
    • Die Hüter der Kultur, abrufbar unter: https://irights.info
  • Vorlesungen
    • Lehrbeauftragter am Hasso Plattner Institut zum IT-Recht
  • Awards und Empfehlungen
    • Managing IP EMEA Rising Star of the Year Germany 2025
  • Mitgliedschaften und Ämter
    • Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
    • Vertreter für Deutschland in der International Law Association for Artificial Intelligence (ILAAI)
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