Dr. Jan Ehrhardt
Of Counsel | Rechtsanwalt
Jan Ehrhardt verfügt über langjährige Erfahrung im Bühnen-, Theater-, Verlags-, und Urheberrecht.
Seinen Schwerpunkt hatte er ursprünglich im Öffentlichen Recht (Verfassungs-, Ordnungsrecht, Wirtschafts- und Gesundheitsverwaltungsrecht), in dem er promoviert wurde.
Seine Expertise im Geistigen Eigentum umfasst unter anderem grundlegende Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Künstlersozialversicherung vor dem Bundesverfassungsgericht.
Von 1989 bis 2020 war er Geschäftsführender Justiziar des Verbandes Deutscher Bühnen- und Medienverlage und Geschäftsführer der später gegründeten Revisionsgesellschaft zur Überprüfung der Tantiemen Abrechnungen der Theater. Seit 1990 ist er außerdem Juristischer Berater der Bühnenverlage im Verwaltungsrat der Verwertungsgesellschaft Wort und deren Kommissionen. Er zeichnet verantwortlich für die Neuordnung der Geschäftsbeziehungen zwischen Bühnenverlagen und Theatern auf Verbandsebene (Deutscher Bühnenverein Bundesverband der Deutschen Theater und Orchester) und für die urheberrechtlichen Vereinbarungen mit dem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ARD/ZDF), die 2020 in eine erste Gemeinsame Vergütungsregel mit der ARD über fiktionale Drehbücher mündeten. Jan Ehrhardt war Mitglied einer der vom Bundesjustizministerium eingerichteten Arbeitsgruppen zur Reform des Urheberrechts („Zweiter Korb“) sowie Mitglied des Runden Tisches zur Stärkung der Künstlersozialversicherung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.